Mediation
Pragmatische Lösungen ohne (weitere) Scherben.
Mit Mediation zur fairen (Konflikt-)Lösung.
Nahezu 90% der Unternehmen in Deutschland sind familiär geführt, das steht für ein geballtes Potenzial an Stärke durch die enge Verbindung von Familie und Unternehmen – gleichzeitig liegt genau darin der wunde Punkt. Ein Scheitern des Unternehmens ist häufig weniger durch den Markt indiziert als durch ungelöste Konflikte, die zur Handlungsunfähigkeit und damit einer Destabilisierung des Unternehmens führen können.
Ist ein Konflikt erst einmal bei Gericht anhängig, ist eine weitere konstruktive Zusammenarbeit bzw. die Fortführung einer Beziehung nahezu unmöglich.
Praxisbeispiele
Klären
Als Familien-Unternehmen sind Sie vielfältigen Anforderungen ausgesetzt, die oftmals Belastungen sowohl im familiären als auch im betrieblichen Bereich mit sich bringen.
Gestalten
Bei der erfolgreichen Bewältigung Ihrer Anforderungen unterstütze ich Sie auf Basis meines erprobten Beratungskonzeptes, bei dem der Unternehmer und seine Familie im Mittelpunkt stehen.
Perspektive schaffen
Dabei „entflechten“ wir die Sach- und Personenebene, schaffen Transparenz und erarbeiten gemeinsam umsetzbare Lösungen, die spürbar Entlastung verschaffen.
Mediation – vor Ort und Online
Mediation ist der herkömmlichen gerichtlichen Auseinandersetzung in vielerlei Hinsicht deutlich überlegen: da wo die Nerven ohnehin schon blank liegen, schont sie die Beziehungen zu Ihren Angehörigen, Mitgesellschaftern und Mitarbeitern. D.h., Sie haben die reelle Chance Ihren Konflikt so zu lösen, dass Beziehungen nicht in die Brüche gehen.
Das strukturierte Verfahren bringt Sie in ruhigeres Fahrwasser. Ich schaffe einen geschützten Raum in dem Sie einander wieder zuhören. Sicherlich können Sie sich erinnern an die Zeit, in der Sie einander aufmerksam und zugewandt zugehört haben.
Sie meinen zu wissen, was ihr Gegenüber bewegt!? Damit ist es oft wie bei einem Eisberg – davon sehen Sie auch nur die Spitze. Darunter liegt die „große Masse“ des vor allem im Konflikt nicht Wahrnehmbaren.
Die von Ihnen getroffenen Vereinbarungen werden in einer Mediationsvereinbarung rechtssicher festgehalten und bei Bedarf notariell beglaubigt. Selbstverständlich können hier im Vorfeld Ihre persönlichen Berater auf Wunsch eingebunden werden.
Praxisbeispiel: Ehevertrag
Dies möchte ich an einem Beispiel aus meiner Beraterpraxis illustrieren:
Ein Ehepaar – sie Alleinerbin eines etablierten Unternehmens – gerät in eine ernsthafte Ehekrise bei dem Versuch, den (notwendigen) Ehevertrag zu errichten. Da gibt es einen von Anwälten unter Mitwirkung von Steuerberatern gefertigten Entwurf, der juristisch absolut korrekt ist und trotzdem zu einem tiefen Zerwürfnis führt. Die Frau möchte das ererbte Familienunternehmen für die gemeinsamen Kinder „zusammenhalten“, der Mann möchte nicht mehr „nur“ der angestellte Prokurist sein. Es fehlt ihm an der Beziehung auf Augenhöhe, auch leidet er sehr unter der gefühlten Wahrnehmung seitens der Mitarbeiter „er ist ja nur der Mann von“. Die rechtlichen Berater vermögen hier nicht weiter zu helfen. Erst die gemeinsame Arbeit an dem fehlenden Vertrauen und der Anerkennung, der Angst vor einem möglichen Verlassen werden nach einer Schenkung, den Sehnsüchten usw. führt zu einer konstruktiven vertraglichen Gestaltungsmöglichkeit. Das sichert den Fortbestand des Familienunternehmens und heilt die zerrüttete eheliche Beziehung.
Hier geht es zu weiteren Praxisbeispielen.
Lösungen
Am Beispiel dieses wieder erwachsenden Vertrauens, des Verständnisses in der gemeisterten Krise wird deutlich, welch positives Veränderungspotential Konflikten innewohnt.
Im oben geschilderten Fall war es notwendig, die von den Beratern vorgeschlagenen Regelungen individuell zu modifizieren. D.h., Lösungen werden nicht vorgegeben, sondern von den Beteiligten selbst entwickelt. So entsteht Tragfähigkeit.
Die in der Mediation gewonnenen Erfahrungen werden Sie bereichern. Das „Schwarz-Weiß-Denken“ funktioniert immer weniger. Sie gewinnen z.B. in puncto Kommunikation, da Sie zunehmend differenziert „die Zwischentöne“ wahrnehmen. Dadurch wird sich das Verhältnis zu Ihrem Umfeld positiv verändern. Sie gewinnen Souveränität im Umgang mit Konflikten, die untrennbar zu unserem Alltag gehören.
Und Sie brauchen wesentlich weniger Zeit und haben deutlich geringere Kosten.
Wir lösen gemeinsam Ihre Anliegen.
Praxisbeispiele
Warum Praxisbeispiele helfen: Praxisbeispiele machen sichtbar, wie komplexe Situationen – von Scheidung bis zur Nachfolge – tatsächlich erlebt werden. Sie zeigen, welche Dynamiken wirken, welche Missverständnisse entstehen und wie schnell Konflikte eskalieren können.
Sie zeigen aber vor allem, wie sehr Mediation entlastet und neue Wege aufzeigt.
Praxisbeispiel – Risiko Trennung/Scheidung
Wenn sich Paare eines gemeinsam geführten Familienbetriebes trennen, gehen nicht nur die Familie/Beziehungen und Lebensentwürfe in die Brüche – oft ist auch die Existenz des Betriebs bedroht. Dies gilt es im Vorfeld z.B. durch Abschluss eines Ehevertrages zu verhindern.
Ausgangssituation
Ein Handwerksbetrieb, in dem die angestellte Unternehmerfrau seit Jahrzehnten an verantwortlicher Stelle mitgearbeitet hat. Die Partner waren sich ihrer Verantwortung nicht nur den Kindern, sondern auch den Mitarbeitern gegenüber bewusst. Beiden war klar, dass sie eine faire Lösung wollen.
Themen
Dies ist eine gute Basis. Gegenseitiger Respekt und Wertschätzung sind wertvolle Ressourcen auf dem Weg zu zufriedenstellenden Lösungsoptionen in puncto Zugewinnausgleich und Unterhaltsregelungen.
Lösung
Die Partner haben es geschafft, sich in einem ca. 1-jährigen Zeitraum – der zeitweise durchaus schmerzvoll war – ihre Interessen bewusst zu machen und die der anderen Partei zu verstehen. Die in der Lösungsphase gefundenen Regelungen flossen in eine Mediationsvereinbarung ein, die rechtssicher bei einem Notar ihren Abschluss gefunden hat. Im Vorfeld wurde die Steuerberaterin eng mit eingebunden.
Bei diesem Vorgehen wird vor Gericht lediglich noch der Versorgungsausgleich geregelt.
Praxisbeispiel – Firmennachfolge
Ein Vater (Seniorgesellschafter einer GmbH und noch mit 50% beteiligt) ruft an, weil der Sohn (Alleingeschäftsführer und Inhaber der restlichen Anteile) in Kürze heiraten will.
Ausgangssituation
Zu der geplanten Eheschließung kommt es nach einem knappen Jahr einer Fernbeziehung, weil ein Kind erwartet wird. Die zukünftige Schwiegertochter ist nun (hochschwanger) kurz vor dem Hochzeitstermin hierher übersiedelt. Jetzt sehen sich die Brautleute kurz vor der Eheschließung mit der Forderung des Vaters bzw. Schwiegervaters konfrontiert, einen Ehevertrag abzuschließen. In diesem soll die Frau ausdrücklich von der Erbfolge hinsichtlich der GmbH-Anteile ausgeschlossen werden. Ansonsten droht der Senior mit einer Änderung seines Testaments, in dem dieser Sohn als Alleinerbe der Anteile benannt ist.
Themen
Die familiäre Katastrophe ist da, der Sohn
- will zu seiner Frau stehen, die sich mit blankem Misstrauen konfrontiert sieht und aus dieser Verzweiflung heraus evtl. die Hochzeit platzen lassen will,
- hat ein gewisses Verständnis für das Anliegen des Vaters,
- möchte keinerlei Risiko eingehen, was die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz seiner kleinen Familie anbelangt,
- Die restlichen Familienmitglieder sind hilflos, die Vorfreude auf die Hochzeit und den neuen Erdenbürger ist zutiefst erschüttert und sie wissen nicht, wem gegenüber sie sich loyal verhalten sollen.
- möchte bewahren, was er in nahezu 15 Jahren Tätigkeit im Familienbetrieb mit aufgebaut hat.
Lösung
In dieser hocheskalierten Situation halte ich einen gemeinsamen Termin zunächst nicht für hilfreich und arbeite mit den Einzelnen in einer s.g. Shuttle-Mediation. Erst wenn die Situation so weit befriedet ist, dass die Basis für ein Miteinander-Arbeiten gegeben ist, macht ein Zusammentreffen Sinn. Kurz zusammengefasst: die Hochzeit fand statt, der Abschluss eines Ehevertrages wurde auf die Zeit nach der Geburt fest verabredet. Es war notwendig zu erkennen, dass die Sach- von der Personenebene strikt zu trennen ist, um zu einem gegenseitigen Verständnis der jeweiligen Motive zu kommen. Im Ehevertrag wurde den Interessen aller Beteiligten Rechnung getragen.
Praxisbeispiel – Unternehmensnachfolge
Drei Familienmitglieder treffen beim 1. Termin in „eisiger Stimmung“ bei mir ein. Die Kommunikation innerhalb der Familie wurde nach offenen Streitereien (unter denen auch die Mitarbeiter leiden) auf das Notwendigste reduziert.
Ausgangssituation
Nach dem Tod des Unternehmensgründers hat seine mitarbeitende Ehefrau die Führung des Betriebs übernommen. Da kein Testament vorlag, kam die gesetzliche Erbfolge zum Tragen; von den drei Kindern ist eines (welches nicht im Betrieb tätig war) nach dem Tod des Vaters abgefunden worden. Die Witwe möchte sich nunmehr aus der Unternehmensleitung zurückziehen, beide Kinder streben jedoch die Alleingeschäftsführung an, da sie unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der weiteren strategischen Ausrichtung der Firma haben. Daneben steht eine Regelung hinsichtlich der Anteile der Mutter an.
Themen
Für die Mutter heißt es Abschied vom Lebenswerk (auch des verstorbenen Mannes) zu nehmen und zu versuchen, den Familienzusammenhalt zu bewahren. Für die Kinder geht es um Themen der materiellen Existenz, der Bewahrung des Erbes, aber auch der Selbstverwirklichung. Die Freilegung dieser Konfliktfelder – in denen auch unterschiedliche Wertesysteme sichtbar werden – bringen eine hohe Dynamik in den Prozess. Wird doch offensichtlich, was unter der „Wasseroberfläche“ liegt, welche Interaktionsmuster den bisherigen familiären Umgang geprägt haben. In dieser Phase sind starke Emotionen, die sich in Streit und erneuten Konflikten zeigen, nicht ungewöhnlich. Diesen Störungen und Widerständen wird – professionell gesteuert – Raum „zur Entladung“ gegeben. Erst danach kann in einen konstruktiven und kreativen Lösungsprozess eingestiegen werden.
Lösung
Die Modalitäten des Rückzugs der Mutter sowohl in der Führung als auch bei der Beteiligung werden bindend vereinbart. Für die Kinder werden – nachdem eine Einigung über eine gemeinsame Geschäftsführung, verbunden mit der selbständigen Führung von Abteilungen verhandelt wurde – exakte Vereinbarungen über deren Zuständigkeiten und Kompetenzen in der Firma getroffen. Die Mediationsvereinbarung regelt auch, dass beim Auftreten von Konflikten generell die Einschaltung eines Mediators einer Klageerhebung vorauszugehen hat.