Praxisbeispiel – Unternehmensnachfolge
Drei Familienmitglieder treffen beim 1. Termin in „eisiger Stimmung“ bei mir ein. Die Kommunikation innerhalb der Familie wurde nach offenen Streitereien (unter denen auch die Mitarbeiter leiden) auf das Notwendigste reduziert.
Ausgangssituation
Nach dem Tod des Unternehmensgründers hat seine mitarbeitende Ehefrau die Führung des Betriebs übernommen. Da kein Testament vorlag, kam die gesetzliche Erbfolge zum Tragen; von den drei Kindern ist eines (welches nicht im Betrieb tätig war) nach dem Tod des Vaters abgefunden worden. Die Witwe möchte sich nunmehr aus der Unternehmensleitung zurückziehen, beide Kinder streben jedoch die Alleingeschäftsführung an, da sie unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der weiteren strategischen Ausrichtung der Firma haben. Daneben steht eine Regelung hinsichtlich der Anteile der Mutter an.
Themen
Für die Mutter heißt es Abschied vom Lebenswerk (auch des verstorbenen Mannes) zu nehmen und zu versuchen, den Familienzusammenhalt zu bewahren. Für die Kinder geht es um Themen der materiellen Existenz, der Bewahrung des Erbes, aber auch der Selbstverwirklichung. Die Freilegung dieser Konfliktfelder – in denen auch unterschiedliche Wertesysteme sichtbar werden – bringen eine hohe Dynamik in den Prozess. Wird doch offensichtlich, was unter der „Wasseroberfläche“ liegt, welche Interaktionsmuster den bisherigen familiären Umgang geprägt haben. In dieser Phase sind starke Emotionen, die sich in Streit und erneuten Konflikten zeigen, nicht ungewöhnlich. Diesen Störungen und Widerständen wird – professionell gesteuert – Raum „zur Entladung“ gegeben. Erst danach kann in einen konstruktiven und kreativen Lösungsprozess eingestiegen werden.
Lösungen
Die Modalitäten des Rückzugs der Mutter sowohl in der Führung als auch bei der Beteiligung werden bindend vereinbart. Für die Kinder werden – nachdem eine Einigung über eine gemeinsame Geschäftsführung, verbunden mit der selbständigen Führung von Abteilungen verhandelt wurde – exakte Vereinbarungen über deren Zuständigkeiten und Kompetenzen in der Firma getroffen. Die Mediationsvereinbarung regelt auch, dass beim Auftreten von Konflikten generell die Einschaltung eines Mediators einer Klageerhebung vorauszugehen hat.