Praxisbeispiel – Firmennachfolge

Ein Vater (Seniorgesellschafter einer GmbH und noch mit 50% beteiligt) ruft an, weil der Sohn (Alleingeschäftsführer und Inhaber der restlichen Anteile) in Kürze heiraten will.

Ausgangssituation

Zu der geplanten Eheschließung kommt es nach einem knappen Jahr einer Fernbeziehung, weil ein Kind erwartet wird. Die zukünftige Schwiegertochter ist nun (hochschwanger) kurz vor dem Hochzeitstermin hierher übersiedelt. Jetzt sehen sich die Brautleute kurz vor der Eheschließung mit der Forderung des Vaters bzw. Schwiegervaters konfrontiert, einen Ehevertrag abzuschließen. In diesem soll die Frau ausdrücklich von der Erbfolge hinsichtlich der GmbH-Anteile ausgeschlossen werden. Ansonsten droht der Senior mit einer Änderung seines Testaments, in dem dieser Sohn als Alleinerbe der Anteile benannt ist.

Themen

Die familiäre Katastrophe ist da, der Sohn

  • will zu seiner Frau stehen, die sich mit blankem Misstrauen konfrontiert sieht und aus dieser Verzweiflung heraus evtl. die Hochzeit platzen lassen will,
  • hat ein gewisses Verständnis für das Anliegen des Vaters,
  • möchte keinerlei Risiko eingehen, was die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz seiner kleinen Familie anbelangt,
  • Die restlichen Familienmitglieder sind hilflos, die Vorfreude auf die Hochzeit und den neuen Erdenbürger ist zutiefst erschüttert und sie wissen nicht, wem gegenüber sie sich loyal verhalten sollen.
  • möchte bewahren, was er in nahezu 15 Jahren Tätigkeit im Familienbetrieb mit aufgebaut hat.

Lösung

In dieser hocheskalierten Situation halte ich einen gemeinsamen Termin zunächst nicht für hilfreich und arbeite mit den Einzelnen in einer s.g. Shuttle-Mediation. Erst wenn die Situation so weit befriedet ist, dass die Basis für ein Miteinander-Arbeiten gegeben ist, macht ein Zusammentreffen Sinn. Kurz zusammengefasst: die Hochzeit fand statt, der Abschluss eines Ehevertrages wurde auf die Zeit nach der Geburt fest verabredet. Es war notwendig zu erkennen, dass die Sach- von der Personenebene strikt zu trennen ist, um zu einem gegenseitigen Verständnis der jeweiligen Motive zu kommen. Im Ehevertrag wurde den Interessen aller Beteiligten Rechnung getragen.

Weiter zu Praxisbeispiel Trennung/Scheidung